Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Media Match Maker GmbH
Knesebeckstraße 35-37
DE-10623 Berlin

Eintragung im Handelsregister

Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg
Registernummer: HRB 113370 B

Umsatzsteuer

​Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE260337804

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RstV 2 RstV

Pit Grundmann, Geschäftsführer

Reflex Verlag GmbH
Hackescher Markt 2-3
10178 Berlin

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

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Haftung

Für Inhalte

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Media Match Maker ist eine Marke der Reflex Verlag GmbH, sodass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Reflex Verlag GmbH (Hackescher Markt 2-3, 10178 Berlin), nachfolgend „Verlag“ genannt, gelten.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Verlag und dem Unternehmen (Kunde), welches sich in Form inhaltlicher Textbeiträge oder Anzeigen an den Print-Ausgaben (Sonderveröffentlichung, Publikation, Beilage, Magazin o. ä.) sowie den Online-Formaten des Verlages beteiligt.

(2) Der Verlag erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen Fassung. Diese werden dem Kunden auf Wunsch nach Erhalt des Angebots übersandt.

(3) Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.

(4) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden finden ausdrücklich keine Anwendung.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Der Verlag übersendet dem Kunden ein Angebot.

(2) Mit der Annahme des Angebotes durch den Kunden kommt der Vertrag wirksam zustande. Die Annahme kann schriftlich, in Textform (auch E-Mail) oder mündlich erfolgen.

(3) Der Kunde erhält vom Verlag eine Buchungsbestätigung. Diese ist rein informatorisch.

§ 3 Produkte (Beteiligungsmöglichkeiten)

(1) Der Verlag erstellt themenbezogene Inhalte, wie z.B. Sonderveröffentlichungen, und veröffentlicht diese mittels Printmedien und digitaler Medien. Der Kunde kann eine oder mehrere Beteiligungen in diesen Sonderveröffentlichungen buchen. Des Weiteren vermittelt der Verlag entgeltlich die Werbeinhalte seiner Kunden an digitale Publisher, d.h. Anbietern, die dem Verlag ihre Werbeflächen im Internet zur Verfügung stellen.

Hierzu stehen u.a. folgende Beteiligungsformen (Kundenbeiträge) zur Auswahl:

1. Gastbeitrag

· Unternehmen stellen inhaltlich ihre Fachexpertise zu einem Thema dar, ohne dabei werblich in Erscheinung zu treten

2. Werbebeitrag

· Unternehmen stellen inhaltlich u.a. Unternehmenstätigkeiten bzw. ausgewählte Projekte vor oder beschreiben deren Produkte bzw. Dienstleistungen

3. Anzeige

· Klassische Anzeige, welche vom Kunden gestaltet wird

· Wird als Anzeige gekennzeichnet und von redaktionellen Artikeln abgesetzt

4. Native Ad/Social Ad

· Inhaltsbeiträge, Anzeigen oder Videos des Unternehmens werden digital (auf Webseiten und/oder Apps) veröffentlicht und entsprechend als Werbung gekennzeichnet

5. Contextual Ad

· Anzeigenformate werden in passenden thematischen Umfeldern digital (auf Webseiten und/oder Apps) veröffentlicht und als Werbung gekennzeichnet

(2) Die Merkmale der jeweiligen Beteiligungsformen und weitere Details sind den aktuell geltenden Qualitätsanforderungen zu entnehmen, die Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.

(3) Aufträge für andere Produktformen oder Kategorien und/oder andere Produktbezeichnungen sind nur nach Rücksprache sowie ggf. Vorlage eines Musters und dessen ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch den Verlag bindend.

(4) Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung innerhalb der gebuchten Sonderveröffentlichung. Die Zusage einer bestimmten Platzierung ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag bindend. In diesem Fall wird ein Platzierungsaufschlag von 15 % auf den jeweils vereinbarten Preis erhoben.

§ 4 Ablehnungsrecht

(1) Der Verlag behält sich vor, Kundenbeiträge, welche die Produktanforderungen gemäß § 3 inkl. der übermittelten Qualitätsanforderungen nicht erfüllen, abzulehnen oder diese mit einer anderen Produktkennzeichnung bzw. als andere Beteiligungsform zu publizieren.

(2) Dies gilt beispielsweise dann, wenn Gastbeiträge mit werblichem Inhalt angeliefert werden. Bei Ablehnung eines solchen Beitrages wird der Kunde einmalig unter Fristsetzung aufgefordert, einen Beitrag mit den bei Buchung vereinbarten Produktanforderungen zu liefern. Liefert der Kunde auch nach dieser Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist einen neuen Beitrag oder lediglich einen Beitrag, der erneut nicht die Anforderungen erfüllt, kann der Verlag wahlweise entweder die Veröffentlichung des Beitrages endgültig ablehnen oder aber diesen als Werbebeitrag kennzeichnen und platzieren. Diese Entscheidung obliegt dem Verlag und wird dem Kunden umgehend mitgeteilt. Ein Recht des Kunden zum Rücktritt entsteht weder durch die Ablehnung noch durch eine geänderte Kennzeichnung, insbesondere wird der Zahlungsanspruch dadurch nicht berührt.

(3) Entsprechendes gilt bei Nichteinhaltung von technischen Standards und/oder der Qualitätsanforderungen.

(4) Der Verlag behält sich außerdem vor, Kundenbeiträge auch aus anderen wichtigen Gründen abzulehnen.

Ein Ablehnungsgrund liegt in Bezug auf einen Kundenbeitrag insbesondere dann vor, wenn:

· dessen Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt,

· dieser Werbung Dritter oder für Dritte enthält,

· dieser politische oder religiöse Aufrufe beinhaltet,

· dessen Inhalt die Waffenindustrie fördert,

· für medizinische Wirkstoffe geworben wird oder darin medizinische Wirkstoffe beschrieben oder namentlich genannt werden.

(5) Soweit der Verlag von seinem Recht, Kundenbeiträge, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten, abzulehnen, keinen Gebrauch macht, diese also dennoch publiziert, berechtigt ihn dies zur Erhebung eines angemessenen Aufschlags auf die vereinbarten Kosten der jeweiligen Beteiligung.

(6) Die Ablehnung eines Kundenbeitrags wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Dem Kunden wird eine angemessene Frist eingeräumt, innerhalb derer er einen neuen oder geänderten Beitrag anliefern kann, um ggf. die Ablehnung oder den Preisaufschlag zu vermeiden.

(7) Den Verlag trifft keine Pflicht, jeden Kundenbeitrag auf mögliche Ablehnungsgründe hin zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch für die Frage, ob ein Beitrag werblich ist oder Werbung Dritter oder für Dritte beinhaltet.

§ 5 Anlieferung der Beiträge und Druckdaten

(1) Der Verlag teilt dem Kunden mit, bis wann die Druckunterlagen bzw.- Materialien der Kampagne spätestens vorliegen müssen (Druckunterlagenschluss).

(2) Für die rechtzeitige Lieferung vor Druckunterlagenschluss und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen (insbesondere Druckdaten in digitaler Form) bzw. bereitgestellter Werbeinhalte, ist allein der Kunde verantwortlich. Das gilt sowohl für die Texte als auch für Bilder und Grafiken sowie bei gestalteten Anzeigen für diese insgesamt. In den vom Kunden gelieferten Druckunterlagen bzw. Werbeinhalten müssen alle Daten enthalten sein, die für den endgültigen Druck des Kundenbeitrages bzw. die Veröffentlichung der digitalen Werbeinhalte erforderlich sind.

(3) Werden Kundenbeiträge (insbesondere auch gestaltete Anzeigen) unvollständig oder nicht mit den erforderlichen Eigenschaften gemäß der übermittelten Qualitätsanforderungen angeliefert, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich nach Aufforderung durch den Verlag eine korrigierte Fassung zu liefern. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, hat der Verlag das Recht, die erforderliche Anpassung selbst vorzunehmen. Hierfür kann er sich Leistungen Dritter bedienen. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten für den dadurch entstehenden Mehraufwand.

(4) Die Übersendung von Druckfahnen (Proofs) durch den Kunden ist nicht erforderlich. Soweit der Kunde dem Verlag dies dennoch zusendet, werden diese weder an die Druckerei weitergeleitet, noch sind diese für das endgültige Erscheinungsbild maßgeblich. Maßgeblich sind allein die digitalen Druckdaten, die vom Kunden übermittelt werden.

(5) Druckunterlagen und/oder Proofs werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden an diesen zurückgesandt.

(6) Eine Pflicht des Verlages zur Aufbewahrung von Druckunterlagen bzw. Werbemitteln besteht nicht. In der Regel werden aber diese nach der erstmaligen Veröffentlichung des Kundenbeitrages bzw. nach Kampagnenende einen Monat lang aufbewahrt und dann gelöscht.

§ 6 Freigabe durch den Kunden

(1) Beteiligungen in Textform, wie z.B. Gastbeiträge, werden durch den Verlag in das Layout der jeweiligen Sonderveröffentlichung gesetzt (Produktion). Die gelayouteten Kundenbeiträge werden dem Kunden in PDF-Form zur Freigabe und gegebenenfalls Korrektur zugesandt.

(2) Bis zu zwei Freigabe-PDFs können dem Kunden kostenlos zugesandt werden. Ab Anforderung eines dritten PDFs kann der Verlag dem Kunden die entsprechenden Mehrkosten in Rechnung stellen (nach zeitlichem Aufwand, zu einem Stundensatz von 100,- €). Insgesamt können maximal fünf Freigabe-PDFs erstellt werden.

(3) Der Freigabeprozess erfolgt an den Produktionstagen der Sonderveröffentlichung, in welcher der Kunde eine Beteiligung gebucht hat. Über den Termin dieser Produktion wird der Kunde vorab informiert. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verlag rechtzeitig einen Ansprechpartner für diesen Freigabeprozess zu nennen.

(4) Wird ein Beitrag vom Kunden nicht unverzüglich korrigiert zurückgesandt oder freigegeben, gilt die Freigabe als erteilt.

(5) Sofern der Kunde nach dem fünften Freigabe-PDF erneut Änderungen wünscht, werden diese berücksichtigt, gelten jedoch ohne Übersendung an den Kunden als freigegeben.

(6) Kundenbeiträge, welche in bereits gelayouteter Form angeliefert werden, wie z.B. Anzeigen, werden nach Platzierung im Layout der Sonderveröffentlichung bzw. auf digitalen Werbeflächen nicht zur Freigabe an den Kunden gesandt.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erklärt, dass er alle zur Veröffentlichung des jeweiligen Kundenbeitrags erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Markenrechte und sonstigen Schutzrechte innehat und weder durch die Texte noch durch das Layout oder die sonstige Gestaltung Rechte Dritter verletzt werden.

(2) Der Kunde räumt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der dem Verlag übersandten Kundenbeiträge in Print- und Online-Medien aller Art (einschließlich Internet), erforderlichen Nutzungsrechte an Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, Marken und sonstigen Schutzrechten zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt ein. Hiervon umfasst, ist insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung und Veröffentlichung.

(3) Neben der Distribution der Sonderveröffentlichung in Tageszeitungen und deren Auslage auf Veranstaltungen, wie z.B. Messen, sind auch alle weiteren denkbaren Vermarktungs- und Verbreitungsformen sowie auch unbekannte Nutzungsarten, von der Rechteeinräumung umfasst.

(4) Der Verlag hat insbesondere auch das Recht, Kundenbeiträge in Datenbanken zu speichern oder von Dritten speichern zu lassen und diese zum Abruf bereitzuhalten und Dritten anzubieten.

(5) Der Verlag hat insbesondere auch das Recht, die Sonderveröffentlichung oder einzelne Beiträge hieraus in digitaler Form (z.B. als PDF-Dokumente) abrufbar zu halten oder zum Download anzubieten, gleich für welche Endgeräte und mit welcher Technik.

(6) Der Verlag hat das Recht, sämtliche Sonderveröffentlichungen, in denen Kundenbeiträge enthalten sind oder die jeweiligen Kundenbeiträge allein, zu archivieren und diese Archive zeitlich und örtlich unbegrenzt öffentlich zugänglich zu machen.

(7) Der Verlag hat das Recht, sämtliche eingeräumten Rechte an Dritte weiter zu übertragen oder Dritten einfache Nutzungsrechte einzuräumen.

(8) Der Kunde stimmt einer Bearbeitung aller dem Verlag zugesandten Materialien und der entsprechenden Verwertung der durch die Bearbeitungen ggf. neu entstandenen Urheberrechte bereits jetzt zu.

(9) Der Kunde trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie aller angelieferten Bestandteile, Layouts, etc.

(10) (10) Der Kunde stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund von Rechtsverletzungen durch Beiträge des Kunden gegen den Verlag erheben. Ferner wird der Verlag von den Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung freigestellt. Der Kunde ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

(11) (11) Es ist dem Verlag erlaubt, die Marken und Unternehmenskennzeichen des Kunden sowie die Werbeinhalte für eigene Vermarktungszwecke zu nutzen. Dazu räumt der Kunde dem Verlag eine nicht-übertragbare, gebührenfreie, räumlich und zeitliche unbeschränkte, einfache Lizenz zur Verwendung seiner Marken- und Unternehmenskennzeichen sowie Werbeinhalte ein. Die Lizenz umfasst insbesondere das Recht, diese in Online-Medien, wie dem Internet, öffentlich zugänglich zu machen oder offline (mit Hilfe von Datenträgern, Druckerzeugnissen oder sonstigen Werbemitten) zu vervielfältigen oder zu verbreiten.

§ 8 Haftung des Verlages

(1) Der Verlag bedient sich für den Druck und die Distribution sämtlicher Sonderveröffentlichungen sowie die Veröffentlichung digitaler Werbeinhalte verschiedener Subunternehmen.

Die Veröffentlichung digitaler Inhalte kann auf verlagseigenen Webseiten, als auch auf Webseiten anderer Medien- und Kooperationspartnern erfolgen.

(2) Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(3) Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die oben genannten Beschränkungen nicht, sondern haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften.

(4) Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

(5) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.

§ 9 Stornierung durch den Kunden

(1) Die Stornierung einer Beteiligung durch den Kunden muss schriftlich erfolgen und gilt erst durch schriftliche Bestätigung durch den Verlag als akzeptiert.

(2) Für die Beteiligung an Sonderveröffentlichungen betragen die Storno-Kosten 25 % der vereinbarten Beteiligungskosten, wenn die Stornierung vor Beginn der Redaktionssitzung erfolgt. Der Kundenbeitrag wird in diesem Fall nicht veröffentlicht.

(3) Bei Stornierung nach Beginn der Redaktionssitzung betragen die Storno-Kosten 100 %, das heißt, der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt dann in voller Höhe bestehen. In diesem Fall bemüht sich der Verlag, die Beiträge des Kunden aus der Sonderveröffentlichung herauszunehmen, soweit dies noch möglich ist.

(4) Eine Stornierung nach Beginn der Produktion der Sonderveröffentlichung ist nicht möglich.

(5) Digitale Werbekampagnen können vor Kampagnenstart kostenlos storniert werden, solange noch kein Briefing erfolgt ist. Wurde der Briefing-Prozess abgeschlossen und ist die Kampagne aufgesetzt, betragen die Storno-Kosten 100 % der vereinbarten Ausspielungskosten.

§ 10 Stornierung durch den Verlag

(1) Der Verlag kann die Umsetzung der Sonderveröffentlichung jederzeit stornieren und von diesem Vertrag zurücktreten, sofern wichtige Gründe hierfür vorliegen, wie z.B. bei fehlender Finanzierung der Sonderveröffentlichung mangels ausreichender Anzahl von sich mit Kundenbeiträgen beteiligenden Unternehmen oder bei unpassendem Zeitpunkt in Bezug auf das Thema der geplanten Sonderveröffentlichung. Die Beteiligungskosten entfallen dann zu 100 %. Bereits bezahlte Beträge werden dem Kunden zurückerstattet. Darüber hinaus hat der Verlag in diesem Fall keinerlei Verpflichtungen mehr aus dem Vertrag.

(2) Anstelle einer Stornierung kann der Verlag den ursprünglich geplanten Erscheinungstermin verschieben. Gleiches gilt für die Verschiebung des Titels in ein anderes Trägermedium. Bei einer Verschiebung des Termins um maximal sechs Wochen bleibt die Buchung des Kunden für die Sonderveröffentlichung bestehen. Der Kunde wird darüber umgehend informiert.

(3) Bei einer Verschiebung des Erscheinungstermins um einen längeren Zeitraum haben sowohl der Verlag als auch der Kunde ein Recht zum Rücktritt. Übt eine der Parteien dieses Rücktrittsrecht aus, gelten die in Absatz 1 genannten Rechtsfolgen einer Stornierung.

(4) Der Verlag ist berechtigt, die Ausspielung von Werbeinhalten oder der digitalen Werbekampagne zu stoppen, wenn ein Publisher oder der Verlag durch behördlich oder gerichtliche Entscheidungen verpflichtet wurde, die Werbeinhalte des Kunden zu entfernen und/oder die Einblendung einer Werbeanzeige eines Kunden zu einer Funktionsstörung beim Publisher führt oder geführt hat. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt bestehen.

§ 11 Rechnung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Verlag seine Rechnungsdaten ordnungsgemäß und korrekt anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

(2) Der Verlag stellt dem Kunden die Leistungen spätestens zum Erscheinungstermin der Sonderveröffentlichung bzw. Startbeginn der (digitalen) Kampagne in Rechnung.

(3) Der Kunde hat Einwendungen gegen die Rechnung innerhalb von 6 Wochen schriftlich und unter Angabe der Rechnungsnummer gegenüber dem Verlag geltend zu machen. Andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt.

(4) Der Verlag ist berechtigt die Rechnungsstellung und den Zahlungsverkehr durch Dritte durchführen zu lassen sowie seine Zahlungsansprüche an Dritte abzutreten. Soweit erforderlich stimmt der Kunde dem bereits jetzt zu.

(5) Alle in Rechnungen oder Angeboten des Verlages angegebenen Preise verstehen sich zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 12 Zahlung & Preisnachlässe

(1) Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die Erbringung weiterer Leistungen, insbesondere den Abdruck von noch ausstehenden, schon gebuchten Beteiligungen oder die Auslieferung der Werbeinhalten bis zur Bezahlung zurückstellen und für diese und weitere Beteiligungen Vorauszahlung verlangen. Der Zahlungsanspruch für solche bereits gebuchten, aber zurückgestellten Beiträge, wird davon nicht berührt.

(2) Werbungsmittler, Werbeagenturen oder sonstige Dritte, die Aufträge an Kunden des Verlages vermitteln, sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden (Kunden) an die Preisliste und Zahlungsziele des Verlages zu halten.

(3) Vermittlungs- oder sonstige Agenturprovisionen sind von solchen Mittlern oder Agenturen mit dem Kunden selbst zu vereinbaren und können nicht von den Preisen des Verlages abgezogen werden. Dies gilt insbesondere auch für ggf. branchenübliche AE-Provisionen, deren Abzugsfähigkeit hiermit ausdrücklich ausgeschlossen wird, es sei denn eine solche wird ausdrücklich individuell vereinbart.

(4) Eingeräumte Rabatte gelten stets nur für den konkreten Vertragspartner, nicht für zugehörige Unternehmen.

(5) Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungstreibende Beteiligungsaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen.

(6) Ist eine Rabattgewährung für Mitglieder eines bestimmten Verbandes vereinbart, haben die Mitglieder ihre Mitgliedschaft explizit und ausdrücklich bei Buchung einer Beteiligung gegenüber dem Verlag anzuzeigen. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Gewährung des Verbandsrabattes.

§ 13 Belegexemplare

(1) Der Verlag liefert dem Kunden auf Wunsch bis zu fünf Belegexemplare der Sonderveröffentlichung. Dies ist vom Kunden spätestens bei Druckunterlagenschluss ausdrücklich anzuzeigen.

(2) Bis zu fünf Belegexemplare werden kostenfrei versandt. Weitere Belegexemplare erhält der Kunde nur, sofern er diese rechtzeitig vor Druckunterlagenschluss beim Verlag bestellt hat oder sofern beim Verlag eine ausreichende Zahl vorhanden und ein gesonderter Nachdruck nicht erforderlich ist. Für die Lieferung solcher zusätzlich angeforderten Belegexemplare stellt der Verlag dem Kunden einen gesondert zu vereinbarenden Preis in Rechnung.

§ 14 Datenschutz

(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden in der Datenschutzklärung auf www.reflex-media.net bereitgestellt.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Auf Streitigkeiten aus dem Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

(2) Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und alle Streitigkeiten in Verbindung mit diesem Vertrag ist Berlin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.